OLG Hamburg - Urteil vom 20.12.1996
12 UF 65/96
Normen:
BGB § 1603, § 1609 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 41

OLG Hamburg - Urteil vom 20.12.1996 (12 UF 65/96) - DRsp Nr. 1998/16674

OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.1996 - Aktenzeichen 12 UF 65/96

DRsp Nr. 1998/16674

Die sogenannte Hausmann-Rechtsprechung, wonach ein wiederverheirateter Elternteil sich gegenüber einem minderjährigen Kind oder einem geschiedenen Ehegatten gegenüber nicht auf die Haushaltsführung in der neuen Ehe beschränken darf, kann nicht ohne weiteres auf Unterhaltsansprüche volljähriger, noch in Ausbildung befindlicher Kinder angewendet werden. Die Hausmann-Rechtsprechung beruht auf dem Gleichrang der Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten (§ 1609 BGB), während der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes dem der minderjährigen Kinder und Ehegatten im Rang nachgeht.