OLG Hamm - 03.07.1986 (15 W 251/86) - DRsp Nr. 1992/8954
OLG Hamm, vom 03.07.1986 - Aktenzeichen 15 W 251/86
DRsp Nr. 1992/8954
a-b. Statthaftigkeit der Restitutionsklage eines ehelichen (ehelich geborenen oder als ehelich geltenden) Kindes nach erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung durch den später verstorbenen Ä geschiedenen Ä Mann (Vater) in analoger Anwendung der Vorschrift; (b) Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts Ä nicht des Prozeßgerichts Ä zur Entscheidung über den Restitutionsantrag (Aufhebung des die Nichtehelichkeit feststellenden Urteils).
Normenkette:
ZPO §§ 584, 641, 641 ;
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