B. Ebenso: OLG Bremen, Rpfleger 1985, 439; AG Karlsruhe, Rpfleger 1984, 100; allerdings keine Bindungswirkung gegenüber dem Prozeßgericht in diesem Fall, so OLG Bremen, aaO.; anders insoweit für Zubilligung von Notunterhalt im Verfahren der einstweiligen Verfügung: hier besteht Bindung, so OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 703.
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