OLG Hamm, vom 11.04.1986 - Aktenzeichen 5 UF 493/85
DRsp Nr. 1994/10708
A. Sind beide Elternteile annähernd gleich geeignet für die Erziehung des Kindes, so kann der Kontinuitätsgrundsatz entscheidend sein für die zu treffende Sorgerechtsentscheidung. B. Die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil nach § 1672BGB wird nicht mit der rechtskräftigen Ehescheidung unwirksam, sondern erst mit dem Erlaß einer vorläufigen oder endgültigen Entscheidung nach § 1671BGB.