OLG Hamm, vom 13.10.1987 - Aktenzeichen 7 WF 510/87
DRsp Nr. 1992/8839
d. Berücksichtigung von Betreuungsleistungen (Naturalunterhalt), die die antragstellende Partei ihrem minderjährigen Kind gewährt, während der andere Elternteil Barunterhalt leistet, nach der Neufassung des § 115ZPO :(d) einkommensmindernde Berücksichtigung besonderer Belastungen des Betreuenden (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2), und zwar Belastungen(d) durch die Naturalunterhaltsleistungen.