Die Ehe der Parteien ist seit dem 26. 10. 1982 rechtskräftig geschieden. Der Kl. verlangt nachehelichen Unterhalt. Er ist seit 1979 infolge einer Erkrankung zu 100 % erwerbsgemindert. Seine Arbeitsstelle mußte er aufgeben. Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 1600 DM bis 1700 DM, eine Betriebsrente von monatlich 68 DM sowie ein Pflegegeld. Seit dem 28. 8. 1981 lebt er mit der Zeugin X. und deren Sohn zusammen.
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