OLG Hamm, vom 24.09.1991 - Aktenzeichen 13 UF 102/91
DRsp Nr. 1992/8638
Adoptiert der geschiedene unterhaltspflichtige Ehegatte das Kind seines neuen Ehepartners, so ist die Unterhaltsbelastung durch dieses Kind bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehegatten zu berücksichtigen.