OLG Hamm, vom 27.01.1986 - Aktenzeichen 4 WF 410/85
DRsp Nr. 1992/8997
f-g. Aufhebung der Prozeßkostenhilfe-Bewilligung für den Fall, daß der Antragsteller grob nachlässig unrichtige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat,(g) selbst dann, wenn sich nachträglich herausstellt, daß auch bei lückenloser Unterrichtung des Gerichts Prozeßkostenhilfe bewilligt worden wäre.