OLG Hamm - 27.11.1991 (33 U 6/90) - DRsp Nr. 1994/10482
OLG Hamm, vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 33 U 6/90
DRsp Nr. 1994/10482
Ein Rechtsanwalt verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er keine Maßnahmen zur Sicherung der Vollstreckbarkeit eines Zugewinnausgleichsanspruchs seines Mandanten ergreift, obwohl er konkrete Hinweise auf eine insoweit bestehende Vereitelungsabsicht des anderen Ehegatten hat.