OLG Hamm, vom 29.11.1990 - Aktenzeichen 2 UF 241/90
DRsp Nr. 1994/10543
Eine geschiedene Mutter, die als Mitglied einer Sekte lediglich geringfügige Einkünfte erzielt, ist ihren minderjährigen unverheirateten Kindern zur Zahlung von Barunterhalt aus fiktivem Einkommen nach Maßgabe ihrer beruflichen Fähigkeiten verpflichtet.