Auf die Beschwerde der Mutter wird die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold vom 24.5.2022 teilweise abgeändert und wie folgt ergänzt:
Es wird angeordnet, dass das Kind A B C einstweilen im Haushalt der Mutter verbleibt.
Der Mutter werden folgende Auflagen erteilt:
Sie kehrt mit A in ihre Wohnung in D zurück und ist dort erreichbar.
Sie arbeitet mit dem Ergänzungspfleger zusammen.
A nimmt den regulären Schulbesuch auf und besucht dort den Ganztag.
A und die Mutter stellen sich ohne weitere Verzögerungen dem Hauptsacheverfahren. A nimmt an der dort angeordneten sachverständigen Begutachtung teil.
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