OLG Hamm - Beschluß vom 09.08.1996 (5 UF 88/96) - DRsp Nr. 1997/4406
OLG Hamm, Beschluß vom 09.08.1996 - Aktenzeichen 5 UF 88/96
DRsp Nr. 1997/4406
Weigern sich Kinder (hier: sieben und sechzehn Jahre alt) entschieden, mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil Umgang zu pflegen, und kann diese Weigerung auch nicht durch Gespräche mit vermittlungsbereiten Dritten abgebaut werden, so kommt eine gerichtliche Anordnung des Umgangsrechts gegen den Willen der Kinder nicht in Frage.