OLG Hamm - Beschluß vom 12.01.1977 (159 bd 16/76) - DRsp Nr. 1996/17284
OLG Hamm, Beschluß vom 12.01.1977 - Aktenzeichen 159 bd 16/76
DRsp Nr. 1996/17284
Für die Bestellung eines rechts- und sachkundigen Vertreters einer Personenmehrheit nach § 149 Absatz 1 Nr. 4BBauG (s. jetzt § 207BauGB) ist grundsätzlich das Vormundschaftsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grunstück liegt. Hier tritt das Bedürfnis für die Vertreterbestellung ein.