Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 15. Oktober 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Essen-Borbeck dahingehend abgeändert, dass die Befristung des Unterhaltsanspruchs entfällt.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses. Der Antragsgegner trägt darüber hinaus die Kosten der Beschwerdeinstanz.
Der Beschluss ist sofort wirksam.
I.
Die Beteiligten streiten um die Zahlung von nachehelichem Unterhalt für die Zeit ab März 2010.
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