Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 14.6.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
I.
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