OLG Hamm - Beschluß vom 17.12.1992 (2 UF 271/92) - DRsp Nr. 1994/10357
OLG Hamm, Beschluß vom 17.12.1992 - Aktenzeichen 2 UF 271/92
DRsp Nr. 1994/10357
Ausschluß ("Aussetzung") des Umgangsrechts:a. Soweit das Kind den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil ablehnt, ist es Aufgabe des Familiengerichts, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in seine Entscheidung einzubeziehen. Dabei sind der Wille des Kindes im Rahmen seines wohlverstandenen Interesses und das Interesse des um die Regelung nachsuchenden Elternteils gegeneinander abzuwägen.
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