Die Berufung bietet nur in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang Aussicht auf Erfolg.
I.
Die Ehe der Parteien ist seit dem 01.12.1992 rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin ist gelernte Verkäuferin, war aber während der Ehe nicht berufstätig.
Der am 12.05.1975 geborene Sohn ... lebt beim Antragsgegner. Die am 21.04.1979 geborene Tochter ... lebt, bei der Antragstellerin. Für beide Kinder zahlt der Antragsgegner aufgrund eines Teilanerkenntnis-Urteils je 785,-- DM monatlich Unterhalt.
Die Antragstellerin ist nicht erwerbstätig. Nach einem, im ersten Rechtszug eingeholten amtsärztlichen Gutachten wäre sie aber zu halbschichtiger leichter körperlicher Arbeit in der Lage.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|