OLG Hamm - Beschluss vom 22.08.1997 (13 UF 107/97) - DRsp Nr. 2000/8560
OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.1997 - Aktenzeichen 13 UF 107/97
DRsp Nr. 2000/8560
1. Belastungen, die dadurch entstehen, dass die Eltern eines Unterhaltspflichtigen Jahre nach der Trennung der Parteien pflegebedürftig werden, prägen nicht die ehelichen Lebensverhältnisse, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht absehbar war. 2. Keinesfalls ist eine Pflegebedürftigkeit zwangsläufig mit dem Älterwerden verbunden.