OLG Hamm - Beschluß vom 22.10.1996
17 UF 177/95
Normen:
BGB § 1671 ; GG Art. 4 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1997, 21

OLG Hamm - Beschluß vom 22.10.1996 (17 UF 177/95) - DRsp Nr. 1998/3072

OLG Hamm, Beschluß vom 22.10.1996 - Aktenzeichen 17 UF 177/95

DRsp Nr. 1998/3072

1. Eine allgemein auf die Zugehörigkeit eines Elternteils zu den Zeugen Jehovas gestützte Sorgerechtsentscheidung zugunsten des anderen Elternteils ist mit dem Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit unvereinbar. 2. Die Frage der Religionszugehörigkeit eines Elternteils gewinnt nur Bedeutung, wenn sich aus der praktizierten Lebensweise erhebliche konkrete Bedrohungen für das Kindeswohl ergeben, etwa durch Erziehung zur Lebensuntüchtigkeit, Entfremdung von der Umwelt oder Unterbindung von Außenkontakten (hier verneint).