OLG Hamm - Beschluß vom 24.06.1998 (5 UF 171/98) - DRsp Nr. 1999/4752
OLG Hamm, Beschluß vom 24.06.1998 - Aktenzeichen 5 UF 171/98
DRsp Nr. 1999/4752
Haben zwei Kinder (hier:14 und 16 Jahre alt) entschieden jeden Umgang mit dem Vater abgelehnt, und erscheint der Widerstand auf dem Hintergrund einer Entführung der Kinder durch den Vater vor Jahren ernsthaft und nachvollziehbar, dann ist das Umgangsrecht auszuschließen, da sich die Erzwingung von Besuchskontakten gegen den Willen der Kinder als eine ihrem Wohl widersprechende Mißachtung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen würde.