OLG Hamm - Beschluß vom 29.09.1982 (15 W 274/82) - DRsp Nr. 1996/17257
OLG Hamm, Beschluß vom 29.09.1982 - Aktenzeichen 15 W 274/82
DRsp Nr. 1996/17257
Gegen die Feststellung der Vaterschaft durch das Vormundschaftsgericht (§ 1600 n II BGB) steht nur den nach § 55 b Abs. 1FGG zu hörenden Personen, nicht den Geschwistern des verstorbenen Mannes, mögen diese auch als seine gesetzlichen Erben in Betracht kommen, ein Beschwerderecht zu.