OLG Hamm - Urteil vom 04.11.1992 (33 U 78/92) - DRsp Nr. 1994/10377
OLG Hamm, Urteil vom 04.11.1992 - Aktenzeichen 33 U 78/92
DRsp Nr. 1994/10377
Der im Scheidungsverfahren beauftragte Rechtsanwalt ist anwaltsvertraglich verpflichtet, seinen Mandanten, der eine Rücknahme des Scheidungsantrags erwägt, über die möglichen Konsequenzen einer solchen Rücknahme einerseits und fortbestehender Rechtshängigkeit andererseits zu belehren.