OLG Hamm - Urteil vom 08.10.1993 (10 UF 61/93) - DRsp Nr. 1994/10216
OLG Hamm, Urteil vom 08.10.1993 - Aktenzeichen 10 UF 61/93
DRsp Nr. 1994/10216
Unterhaltsbedarf eines in den Niederlanden lebenden Kindes:a. Bemessung nach der einschlägigen deutschen Unterhaltstabelle (hier: des OLG Hamm), sofern deutsches Sachrecht anwendbar;b. Im Rahmen einer Abänderungsklage ist das in den Niederlanden gezahlte Kindergeld ohne den sogenannten Zählkindervorteil (fiktiver Kindergeldbetrag) bedarfsmindernd zu berücksichtigen, sofern das im Ausland gezahlte (höhere) Kindergeld bereits in der Ausgangsentscheidung berücksichtigt wurde.