OLG Hamm - Urteil vom 09.11.1993
13 UF 270/93
Normen:
ZPO § 929 Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 1479
NJW-RR 1994, 521
OLGReport-Hamm 1994, 153

OLG Hamm - Urteil vom 09.11.1993 (13 UF 270/93) - DRsp Nr. 1995/1599

OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1993 - Aktenzeichen 13 UF 270/93

DRsp Nr. 1995/1599

Wird ein Versäumnisurteil auf Zahlung von Unterhalt im Wege der einstweiligen Verfügung dem Verfügungsbeklagten von Amts wegen zugestellt und beantragt der Verfügungskläger einen Tag später einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der zwei Tage später erlassen wird, so sind die Voraussetzungen des § 929 Abs. 2, Abs. 3 ZPO erfüllt, auch wenn die Zustellung im Parteibetrieb erst drei Monate später erfolgt.

Normenkette:

ZPO § 929 Abs. 2, Abs. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 1479
NJW-RR 1994, 521
OLGReport-Hamm 1994, 153