OLG Hamm - Urteil vom 10.05.1993 (8 UF 78/92) - DRsp Nr. 1994/10277
OLG Hamm, Urteil vom 10.05.1993 - Aktenzeichen 8 UF 78/92
DRsp Nr. 1994/10277
Eine Scheidung nach anwendbarem türkischen Recht wegen Zerrüttung (Art. 17 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1EGBGB; Art. 134 Türk. ZGB) kann am Einspruch der Gegenseite scheitern, sofern dieser Einspruch nicht als rechtsmißbräuchlich zu werten ist. Diese Wertung obliegt dem - von Amts wegen ermittelnden - Gericht. Insoweit kann der Einspruch auch dann, wenn er ausschließlich auf "fortdauernde Zuneigung" gestützt wird und die Zeit des ehelichen Zusammenlebens relativ kurz war, beachtlich sein.