OLG Hamm - Urteil vom 11.12.1996
12 UF 222/96
Normen:
BGB § 1361, § 1578 Abs. 1, § 1581 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1073
OLGReport-Hamm 1997, 71

OLG Hamm - Urteil vom 11.12.1996 (12 UF 222/96) - DRsp Nr. 1998/3065

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.1996 - Aktenzeichen 12 UF 222/96

DRsp Nr. 1998/3065

1. Belastungen aus Darlehen, die während des ehelichen Zusammenlebens der Parteien aufgenommen und regelmäßig bedient wurden, sind vor der Berechnung des Ehegattenunterhalts vom Einkommen des Verpflichteten abzuziehen. 2. Eine Steuererstattung kann erst dann als Einkommen berücksichtigt werden, wenn die Zahlung des Finanzamtes tatsächlich erfolgt ist. 3. Die Nichteintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte stellt keine Obliegenheitsverletzung dar, wenn die Höhe des Unterhaltsbetrages bisher nicht feststand und fraglich ist, ob die Eintragung überhaupt zu nennenswerten Einkommenserhöhungen führen wird.

Normenkette:

BGB § 1361, § 1578 Abs. 1, § 1581 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1073
OLGReport-Hamm 1997, 71