OLG Hamm - Urteil vom 15.11.1995 (5 UF 132/95) - DRsp Nr. 1996/23005
OLG Hamm, Urteil vom 15.11.1995 - Aktenzeichen 5 UF 132/95
DRsp Nr. 1996/23005
Regelt das Familiengericht im Scheidungsverbund das Nutzungsverhältnis eines Ehegatten an der im Eigentum eines Dritten stehenden Ehewohnung und erhebt der Dritte später die Nichtigkeitsklage des § 579 Abs. 1 Nr. 4ZPO, so ist diese Klage gegen beide Parteien des Scheidungsverfahrens zu richten, nicht nur gegen den Ehegatten, dem die Wohnung zugewiesen wurde.