OLG Hamm - Urteil vom 27.08.1997
5 UF 314/96
Normen:
BGB § 1603 ; AFG § 115 Abs. 1, § 138 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 42
NJW-RR 1998, 219
OLGReport-Hamm 1997, 298

OLG Hamm - Urteil vom 27.08.1997 (5 UF 314/96) - DRsp Nr. 1998/7374

OLG Hamm, Urteil vom 27.08.1997 - Aktenzeichen 5 UF 314/96

DRsp Nr. 1998/7374

Wer als derzeit arbeitsloser Hilfsarbeiter einem minderjährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet ist, genügt seiner Erwerbsobliegenheit, wenn er sich neben der Meldung beim Arbeitsamt ernsthaft und umfassend im Umkreis seines Wohnortes (hier: Großraum Dortmund) um eine neue Arbeitsstelle bemüht, da angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage bessere Chancen auf eine Hilfsarbeiterstelle auch in anderen Regionen nicht bestehen und es im übrigen (außer dem Internet) keine bundesweiten Informationsquellen gibt, die die Suche nach Hilfsarbeiterstellen erlaubte.

Normenkette:

BGB § 1603 ; AFG § 115 Abs. 1, § 138 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 42
NJW-RR 1998, 219
OLGReport-Hamm 1997, 298