OLG Hamm - Urteil vom 27.11.1998
5 UF 220/98
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 ; BSHG § 91 Abs. 2 ; UVG § 7 ; ZPO § 323 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1530

OLG Hamm - Urteil vom 27.11.1998 (5 UF 220/98) - DRsp Nr. 2000/4165

OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1998 - Aktenzeichen 5 UF 220/98

DRsp Nr. 2000/4165

1. Auch wenn § 7 Abs. 2 UVG anders als § 91 Abs. 2 BSHG keine ausdrückliche Beschränkung des Anspruchsübergangs auf die Fälle enthält, in denen der Unterhaltsschuldner nach sozialhilferechtlichen Kriterien als leistungsfähig anzusehen ist, gilt auch hier der Grundsatz, dass niemand durch die Erfüllung einer Unterhaltspflicht selbst sozialhilfebedürftig werden darf (hier: in einem Fall , in dem wegen der Anrechnung fiktiven Einkommens lediglich unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit auf seiten des barunterhaltspflichtigen Elternteils gegeben ist).