OLG Hamm - Urteil vom 27.11.1998 (5 UF 220/98) - DRsp Nr. 2000/4165
OLG Hamm, Urteil vom 27.11.1998 - Aktenzeichen 5 UF 220/98
DRsp Nr. 2000/4165
1. Auch wenn § 7 Abs. 2UVG anders als § 91 Abs. 2BSHG keine ausdrückliche Beschränkung des Anspruchsübergangs auf die Fälle enthält, in denen der Unterhaltsschuldner nach sozialhilferechtlichen Kriterien als leistungsfähig anzusehen ist, gilt auch hier der Grundsatz, dass niemand durch die Erfüllung einer Unterhaltspflicht selbst sozialhilfebedürftig werden darf (hier: in einem Fall , in dem wegen der Anrechnung fiktiven Einkommens lediglich unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit auf seiten des barunterhaltspflichtigen Elternteils gegeben ist).
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