OLG Karlsruhe vom 27.11.1986
4 Ss 184/86
Normen:
StGB § 184 Abs.1 Nr.3, Nr.8, Nr.9;
Fundstellen:
DRsp III(323)157b-c
MDR 1987, 429
NJW 1987, 1957

OLG Karlsruhe - 27.11.1986 (4 Ss 184/86) - DRsp Nr. 1992/9262

OLG Karlsruhe, vom 27.11.1986 - Aktenzeichen 4 Ss 184/86

DRsp Nr. 1992/9262

b-c. Keine abschließende Regelung der strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr pornographischer Schriften durch Abs. 1 Nr. 9; (c) Anwendbarkeit des Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 3 auch auf den Versandhandel mit Abnehmern im Ausland.

Normenkette:

StGB § 184 Abs.1 Nr.3, Nr.8, Nr.9;

Dem Angekl. wurde zur Last gelegt, Bücher, Magazine und Videocassetten pornographischen Inhalts auf Bestellung an zahlreiche Kunden im In- und Ausland (Schweiz) auf dem Postwege verschickt zu haben. Das AG sprach den Angekl. vom Vorwurf der Verbreitung pornographischer Schriften frei, und zwar Ä soweit sich der Versandhandel des Angekl. auf die Geschäftstätigkeit mit Kunden im Ausland bezog Ä mit folgender Begründung: Ein Verstoß gegen § 184 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 8 StGB liege nicht vor, weil die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Ausfuhr pornographischer Schriften durch die speziellere Norm des § 184 Abs. 1 Nr. 9 StGB abschließend geregelt sei und es diesbezüglich am Merkmal des »Verbreitens« bzw. des »öffentlichen Zugänglichmachens« fehle. Die hiergegen gerichtete Revision der StA hatte Erfolg.