OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.07.1993
18 Wx 6/93
Normen:
MSA Art. 1, Art. 4;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 642
JuS 1995, 358
NJW-RR 1994, 1420

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 06.07.1993 (18 Wx 6/93) - DRsp Nr. 1994/11207

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 06.07.1993 - Aktenzeichen 18 Wx 6/93

DRsp Nr. 1994/11207

Internationale Zuständigkeit für eine Sorgerechtsregelung im Falle eines in Spanien lebenden nichtehelichen deutschen (minderjährigen) Kindes, das sich mit seiner Mutter besuchsweise vorübergehend in Deutschland aufhält: 1. Mit Rücksicht auf die Anknüpfung in Art. 1 MSA primär an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes grundsätzliche Zuständigkeit der spanischen Behörden. 2. Vorübergehende Zuständigkeit der deutschen Gerichte gem. Art. 4 MSA für vorläufige Anordnungen während des Aufenthaltes in Deutschland ohne Fortdauer nach Rückkehr an den spanischen Aufenthaltsort.

Normenkette:

MSA Art. 1, Art. 4;
Fundstellen
FamRZ 1994, 642
JuS 1995, 358
NJW-RR 1994, 1420