OLG Karlsruhe - Beschluß vom 08.04.1993 (16 WF 112/92) - DRsp Nr. 1995/6631
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 08.04.1993 - Aktenzeichen 16 WF 112/92
DRsp Nr. 1995/6631
Es stellt keine genügende nachträgliche Entschuldigung einer Partei für ihr Nichterscheinen zum Termin dar, wenn sie schon einige Zeit vor dem Termin gewußt hat, daß sie aus zwingenden Gründen den Termin wird nicht wahrnehmen können, sie dies dem Gericht jedoch erst nach dem Termin mitteilt.