OLG Karlsruhe - Beschluß vom 10.04.1996
16 WF 12/96; 16 WF 149/95
Normen:
BGB § 1634 ; FGG § 19 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 44

OLG Karlsruhe - Beschluß vom 10.04.1996 (16 WF 12/96; 16 WF 149/95) - DRsp Nr. 1997/5529

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10.04.1996 - Aktenzeichen 16 WF 12/96; 16 WF 149/95

DRsp Nr. 1997/5529

Bei dem Erlaß von vorläufigen Anordnungen in selbständigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist Zurückhaltung geboten. Für den Erlaß einer vorläufigen Anordnung genügt es nicht, daß eine solche Anordnung dem Wohl des Kindes am besten entsprechen würde. Erforderlich ist vielmehr, daß ohne eine Eilentscheidung des Gerichts eine nachhaltige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten wäre und daß durch die Eilentscheidung die Situation des Kindes wesentlich und nachhaltig gebessert werden kann.