OLG Karlsruhe - Urteil vom 11.02.1993 (11 U 20/92) - DRsp Nr. 1994/11239
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.1993 - Aktenzeichen 11 U 20/92
DRsp Nr. 1994/11239
Im Rahmen der Auseinandersetzung einer beendeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft können zwischen den Beteiligten Ausgleichsansprüche wegen "unbenannter Zuwendungen" unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bestehen. Ein solcher Anspruch kann einem Partner zustehen, der im Wege der Umschuldung vorgemeinschaftliche Schulden des anderen übernommen hatte und nach Beendigung der Partnerschaft mit ungetilgten Restschulden belastet geblieben ist.