OLG Karlsruhe - Urteil vom 11.02.1993
11 U 20/92
Normen:
BGB § 242, § 670, §§ 705 ff.;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 377

OLG Karlsruhe - Urteil vom 11.02.1993 (11 U 20/92) - DRsp Nr. 1994/11239

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.1993 - Aktenzeichen 11 U 20/92

DRsp Nr. 1994/11239

Im Rahmen der Auseinandersetzung einer beendeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft können zwischen den Beteiligten Ausgleichsansprüche wegen "unbenannter Zuwendungen" unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bestehen. Ein solcher Anspruch kann einem Partner zustehen, der im Wege der Umschuldung vorgemeinschaftliche Schulden des anderen übernommen hatte und nach Beendigung der Partnerschaft mit ungetilgten Restschulden belastet geblieben ist.

Normenkette:

BGB § 242, § 670, §§ 705 ff.;
Fundstellen
FamRZ 1994, 377