OLG Karlsruhe - Urteil vom 26.01.1993 (18 UF 140/92) - DRsp Nr. 1994/11242
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.1993 - Aktenzeichen 18 UF 140/92
DRsp Nr. 1994/11242
Im Rahmen der gesteigerten elterlichen Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern kann die - nicht sorgeberechtigte - barunterhaltspflichtige Mutter trotz Versorgung eines Kleinkinds aus zweiter Ehe verpflichtet sein, mit Verdienst aus einer Erwerbstätigkeit in der verbleibenden (Frei-)Zeit zum Kindesunterhalt beizutragen.