OLG Koblenz, vom 26.12.1984 - Aktenzeichen 13 WF 483/84
DRsp Nr. 1992/9487
e. Nachträgliche Abänderung (Aufhebung) von Prozeßkostenhilfeentscheidungen noch nach Verfahrensabschluß durch das Gericht(e) wegen nachträglicher Verbesserung der Vermögensverhältnisse, aber nur mit Wirkung für künftig entstehende Kosten;