OLG Koblenz - Beschluß vom 01.04.1998
13 WF 274/98
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1616

OLG Koblenz - Beschluß vom 01.04.1998 (13 WF 274/98) - DRsp Nr. 1999/1308

OLG Koblenz, Beschluß vom 01.04.1998 - Aktenzeichen 13 WF 274/98

DRsp Nr. 1999/1308

Kann der Unterhaltsschuldner längerfristig nicht arbeiten und bezieht er deshalb Krankengeld, so ist sein notwendiger Selbstbehalt nur mit 1.300 DM monatlich anzusetzen, weil der erhöhte Selbstbehalt für Erwerbstätige einen Arbeitsanreiz darstellen soll, der bei längerfristigem Bezug von Krankengeld nicht gerechtfertigt ist.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 1616