OLG Koblenz - Beschluß vom 01.04.1998 (13 WF 274/98) - DRsp Nr. 1999/1308
OLG Koblenz, Beschluß vom 01.04.1998 - Aktenzeichen 13 WF 274/98
DRsp Nr. 1999/1308
Kann der Unterhaltsschuldner längerfristig nicht arbeiten und bezieht er deshalb Krankengeld, so ist sein notwendiger Selbstbehalt nur mit 1.300 DM monatlich anzusetzen, weil der erhöhte Selbstbehalt für Erwerbstätige einen Arbeitsanreiz darstellen soll, der bei längerfristigem Bezug von Krankengeld nicht gerechtfertigt ist.