OLG Koblenz - Beschluß vom 04.05.1981 (13 UF 945/80) - DRsp Nr. 1996/17442
OLG Koblenz, Beschluß vom 04.05.1981 - Aktenzeichen 13 UF 945/80
DRsp Nr. 1996/17442
§ 53 fFGG soll verhindern, daß gegen den Ausgleichspflichtigen gleichzeitig aus der Entscheidung über die Entrichtung von Beiträgen und aus der Entscheidung über den Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vollstreckt werden könnte.Die Vorschrift dient lediglich der Klarstellung und zieht die verfahrensrechtlichen Folgerungen aus § 1587 e Abs. 3BGB.Sie bedeutet jedoch nicht, daß für das Erlöschen des Anspruches auf Beitragszahlung gem. § 1587 e Abs. 3BGB ein Verfahren nach § 53 fFGG notwendig wäre.