OLG Koblenz - Beschluß vom 20.03.1996 (13 WF 254/96) - DRsp Nr. 1997/1479
OLG Koblenz, Beschluß vom 20.03.1996 - Aktenzeichen 13 WF 254/96
DRsp Nr. 1997/1479
1. Es kann dahinstehen, ob mit Anhängigkeit des Scheidungsantrags ein isoliertes Hausratsverfahren automatisch in den Verhandlungs- und Entscheidungsverbund kommt und ein Antrag nach § 1361bBGB gegebenenfalls umzudeuten wäre in einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 620 S. 1 Nr. 7 ZPO. Inhalt einer solchen einstweiligen Anordnung wäre ebenso wie bei § 1361bBGB nur die vorläufige Regelung der Benutzung der Ehewohnung, nicht die endgültige Zuweisung nach der Hausratsverordnung, die erst im Verbund mit dem Ehescheidungsurteil ergehen kann. Sie würde auch nur im Verhältnis der Parteien, nicht im Verhältnis zum Vermieter wirken.
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