OLG Koblenz - Beschluß vom 27.05.1993 (11 UF 160/93) - DRsp Nr. 1994/11648
OLG Koblenz, Beschluß vom 27.05.1993 - Aktenzeichen 11 UF 160/93
DRsp Nr. 1994/11648
Wird ein Kind unter Verletzung des Sorgerechts in einen anderen Staat verbracht oder dort zurückgehalten, kann die Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen beantragt werden.Der Antrag kann nach Ablauf der Jahresfrist des Art. 12 Abs. 2 des HKiEntÜ daran scheitern, daß sich das Kind in seine neue Umgebung eingelebt hat.Auch kann der Antrag daran scheitern, daß die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens Für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt.