OLG Koblenz - Beschluß vom 27.10.1997
13 WF 1118/97
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 92
FamRZ 1998, 1035

OLG Koblenz - Beschluß vom 27.10.1997 (13 WF 1118/97) - DRsp Nr. 1998/16716

OLG Koblenz, Beschluß vom 27.10.1997 - Aktenzeichen 13 WF 1118/97

DRsp Nr. 1998/16716

Eine Erörterung der Sache im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO hat bereits stattgefunden, wenn das Gericht einer Partei einen Hinweis zu einer Streitfrage gibt und im folgenden eine wie auch immer geartete, das heißt möglicherweise auch stillschweigende Mitwirkung des Rechtsanwalts erfolgt. Das gilt erst recht, wenn der Rechtsanwalt die Protokollierung des Hinweises veranlaßt.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1998, 92
FamRZ 1998, 1035