OLG Koblenz - Beschluss vom 28.02.2000 (15 WF 122/00) - DRsp Nr. 2000/6751
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.02.2000 - Aktenzeichen 15 WF 122/00
DRsp Nr. 2000/6751
Ein Ehegatte kann sich mit seinem Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten aus § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die zur schlüssigen Darlegung seines Anspruchs auf Zahlung von Zugewinnausgleich erforderlichen Informationen beschaffen, wenn er über keine ausreichenden Kenntnisse über den Wert des im Endvermögen seines Ehegatten befindlichen Grundvermögens zum Bewertungsstichtag des § 1384BGB verfügt.