OLG Koblenz - Beschluß vom 28.11.1996 (15 U 1426/96) - DRsp Nr. 1998/60
OLG Koblenz, Beschluß vom 28.11.1996 - Aktenzeichen 15 U 1426/96
DRsp Nr. 1998/60
Auch wenn der Ehemann der Mutter des Kindes infolge Rechtsunkenntnis angenommen hat, daß das Kind auch ohne Anfechtung der Ehelichkeit als nichtehelich gilt oder wenn er auf die Angaben der Mutter des Kindes vertraut hat, er sei nicht als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen, läuft die Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes.