OLG Koblenz - Urteil vom 08.08.1988 (13 UF 977/87) - DRsp Nr. 1996/23095
OLG Koblenz, Urteil vom 08.08.1988 - Aktenzeichen 13 UF 977/87
DRsp Nr. 1996/23095
Kann ein volljähriges Kind, dessen Eltern beide barunterhaltspflichtig sind, mit einem Vollstreckungstitel gegen einen Elternteil von diesem keinen Unterhalt bekommen, haftet der andere Elternteil, soweit er leistungsfähig ist, auf den vollen Restbetrag.