OLG Koblenz - Urteil vom 16.09.1998 (9 UF 1184/97) - DRsp Nr. 2000/6780
OLG Koblenz, Urteil vom 16.09.1998 - Aktenzeichen 9 UF 1184/97
DRsp Nr. 2000/6780
Zur Frage wie der Bedarf einer geschiedenen Ehefrau zu berechnen ist, wenn aufgrund einer in der Ehe angelegten aber nicht ausschließlich ehebedingten Einkommenssteigerung des geschiedenen Ehemannes sich dessen bereinigtes Nettoeinkommen von 130.000 DM p.a. auf über 1 Mio. DM p.a. erhöht.