OLG Koblenz - Urteil vom 20.07.1998
13 UF 167/98
Normen:
BGB § 1578, § 1581 ; ZPO § 323, § 128 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 516

OLG Koblenz - Urteil vom 20.07.1998 (13 UF 167/98) - DRsp Nr. 1999/9762

OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.1998 - Aktenzeichen 13 UF 167/98

DRsp Nr. 1999/9762

Steuervorteile entfalten erst dann Wirkung, wenn sie effektiv beim Berechtigten die Leistungsfähigkeit erhöhen. Sind in einem abzuändernden Urteil keine Steuererstattungen berücksichtigt, so hat eine fiktive Zurechnung von tatsächlich (noch) nicht erfolgten Steuererstattungen im Rahmen einer Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu unterbleiben, weil insoweit tatsächlich eine Veränderung gegenüber den Verhältnissen im Ausgangsurteil nicht eingetreten ist