OLG Koblenz - Urteil vom 20.07.1998 (13 UF 167/98) - DRsp Nr. 1999/9762
OLG Koblenz, Urteil vom 20.07.1998 - Aktenzeichen 13 UF 167/98
DRsp Nr. 1999/9762
Steuervorteile entfalten erst dann Wirkung, wenn sie effektiv beim Berechtigten die Leistungsfähigkeit erhöhen. Sind in einem abzuändernden Urteil keine Steuererstattungen berücksichtigt, so hat eine fiktive Zurechnung von tatsächlich (noch) nicht erfolgten Steuererstattungen im Rahmen einer Abänderungsklage nach § 323ZPO zu unterbleiben, weil insoweit tatsächlich eine Veränderung gegenüber den Verhältnissen im Ausgangsurteil nicht eingetreten ist
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