OLG Koblenz - Urteil vom 27.06.1997 (10 U 670/96) - DRsp Nr. 1998/16726
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1997 - Aktenzeichen 10 U 670/96
DRsp Nr. 1998/16726
Überträgt ein Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an einem Grundstück gegen Zahlung einer Gegenleistung und Vereinbarung einer Abfindungsklausel auf den anderen Ehegatten, der die dinglichen Belastungen des Grundstücks übernimmt und das Grundstück dann während der Trennungszeit allein nutzt, so kann nach §§ 743, 745BGB keine Nutzungsentschädigung verlangt werden.Eine andere Auslegung des Vertrages ist nach §§ 133, 157BGB nur möglich, wenn sich im Vertrag Anhaltspunkte für einen Vorbehalt in Bezug auf eine Nutzungsentschädigung ergeben.