OLG Köln, vom 08.10.1986 - Aktenzeichen 2 Wx 57/86
DRsp Nr. 1992/9697
c-d. Testamentsvollstreckung:(c-d) Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers, insbesondere nur beschränkte Kompetenzen des Nachlaßgerichts ihm gegenüber; (d) keine gesetzliche Grundlage für eine vorläufige Entlassung sowie für vorläufige Eingriffe des Gerichts in die Amtsführung.
Normenkette:
BGB §§ 2197 ff., § 2227 ;
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