OLG Köln, vom 13.12.1991 - Aktenzeichen 2 Wx 33/91
DRsp Nr. 1993/2147
»Bei der Erbeinsetzung von Enkelkindern ist in freier Auslegung zu entscheiden, ob auch solche Abkömmlinge gemeint sind, die erst nach dem Erbfall geboren werden. Aus §§ 2066 bis 2070 und 2101BGB ergeben sich insoweit keine Auslegungsregeln.«