OLG Köln - Beschluß vom 06.10.1986 (16 Wx 94/86) - DRsp Nr. 1996/23348
OLG Köln, Beschluß vom 06.10.1986 - Aktenzeichen 16 Wx 94/86
DRsp Nr. 1996/23348
Hat ein Elternteil durch sein Verhalten gezeigt, daß ihm sein Kind gleichgültig ist, und soll deshalb seine Einwilligung zur Adoption nach § 1748 Abs. 1BGB ersetzt werden, so ist er auch dann noch nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB (nachträglich) zu belehren und zu beraten, wenn zwar zunächst die Voraussetzungen des § 1748 Abs. 2 Satz 2 BGB vorliegen, sein Aufenthaltsort aber nachträglich (im Rechtsmittelverfahren) bekannt wird.